Was ist die Übernachtungssteuer?
Berlins Tourismussteuer wurde 2014 eingeführt und seitdem mehrfach reformiert. Ab Januar 2025 beträgt der Satz 7,5 % des Nettoübernachtungspreises. Sie gilt für alle Kurzzeitunterkünfte in Berlin — Hotels, Wohnungen und Airbnb-Angebote gleichermaßen, für alle Gäste unabhängig vom Reisezweck.
„Nettoübernachtungspreis" bedeutet nach Abzug der Mehrwertsteuer und unter Ausschluss der Reinigungsgebühr — der reine Übernachtungsanteil. Du meldest und zahlst quartalsweise direkt an das Berliner Finanzamt. Diese Anleitung deckt den gesamten Prozess ab. Sie behandelt nicht die Einkommensteuer, Umsatzsteuervoranmeldung oder EÜR — das ist Steuerberater-Territorium.
Einmalige Anmeldung
Bevor du die erste Quartalsabrechnung einreichst, musst du dich einmalig als Übernachtungssteuer-Zahler beim Berliner Finanzamt anmelden.
- Formular
uenst-8ausfüllen (Anmeldung zur Übernachtungssteuer) - Über das Berlin.de-Steuerportal einreichen
- Optional: SEPA-Lastschriftmandat mit Formular
sepa-mandat_beeinrichten - Du erhältst eine Steuernummer für die Übernachtungssteuer — gut aufbewahren
Melde dich vor der ersten steuerpflichtigen Buchung an. Wenn du bereits vermietest und dich noch nicht angemeldet hast, hole das jetzt nach und reiche die versäumten Quartale rückwirkend ein.
Die Quartalsberechnung
Für jede Buchung im Quartal benötigst du zwei Zahlen aus Smoobu (oder deiner OTA-Abrechnung):
- paid_out — Gesamtauszahlung an dich nach der OTA-Host-Gebühr, einschließlich der vom OTA durchgeleiteten Stadtsteuer
- host_fee — was der OTA einbehalten hat (die Host-Servicegebühr)
Schritt 1 — Nettoübernachtungspreis (Bemessungsgrundlage)
Damit werden 7 % Umsatzsteuer und 7,5 % Stadtsteuer herausgerechnet, die im Airbnb-Auszahlungsbetrag enthalten sind. Was übrig bleibt, ist der reine Übernachtungspreis — die Bemessungsgrundlage.
Schritt 2 — Fällige Stadtsteuer
Rechenbeispiel
5 Nächte Airbnb, 3 Gäste
| Smoobu paid_out | 876,55 € |
| Airbnb host_fee | 32,45 € |
| Nettoübernachtungspreis (÷ 1,15025) | 762,05 € |
| Übernachtungssteuer (7,5 %) | 57,15 € |
Für deinen Steuerberater: die Bemessungsgrundlage (Umsatzsteuer)
Das Formular uenst-2a fragt auch nach der Bemessungsgrundlage — dem vollständigen Übernachtungsentgelt des Gastes ohne Mehrwertsteuer. Das ist die Basis für deine Umsatzsteuervoranmeldung, nicht für die Stadtsteuer selbst.
Im obigen Beispiel: (876,55 € + 32,45 €) ÷ 1,07 = 849,53 €. Umsatzsteuer: 849,53 € × 7 % = 59,47 € — wird separat in der UStVA erklärt, nicht im uenst-2a.
Wie Airbnb damit umgeht — und warum du trotzdem meldest
Airbnb erhebt die Stadtsteuer beim Gast und leitet sie an die Hosts weiter in Berlin. Sie erscheint in deinen Auszahlungsdetails als „Occupancy Tax Amount Paid To Host". Deshalb ist die Stadtsteuer in deinem paid_out enthalten — und deshalb rechnet die ÷ 1,15025-Formel sie heraus.
Dass Airbnb die Steuer einzieht, bedeutet nicht, dass sie in deinem Namen meldet. Du erhältst die Steuer in deiner Auszahlung und bist verantwortlich, sie quartalsweise an das Berliner Finanzamt abzuführen.
Booking.com kann das anders handhaben. Prüfe deine Zahlungsabrechnungen — wenn die Stadtsteuer nicht durchgeleitet wird, ändert sich die Formel auf paid_out ÷ 1,07 (nur MwSt. herausrechnen). Im Zweifel beim OTA-Support nachfragen.
Quartalsabgabe — Schritt für Schritt
- Buchungsdaten abrufen — aus Smoobu exportieren oder das Google-Sheets-Sync-Skript verwenden, um paid_out und host_fee pro Buchung zu erhalten
- Formeln anwenden — Nettoübernachtungspreis und Stadtsteuer (7,5 %) pro Buchung berechnen
- Quartal summieren — Gesamt-Bemessungsgrundlage, Gesamt-Übernachtungsnächte, Gesamt-Stadtsteuer
- Online einreichen — Berlin.de-Steuerportal, Formular
uenst-2a-anmeldung-uebernachtungsteuer. Ab 2026 ist die elektronische Abgabe Pflicht. - Bezahlen — per SEPA-Lastschrift (einmalig mit
sepa-mandat_beeinrichten) oder Banküberweisung
Quartalsfristen
| Quartal | Buchungen | Frist |
|---|---|---|
| Q1 | Januar – März | 30. April |
| Q2 | April – Juni | 31. Juli |
| Q3 | Juli – September | 31. Oktober |
| Q4 | Oktober – Dezember | 31. Januar (Folgejahr) |
Offizielles Berliner FAQ und Meldeportal: berlin.de — Übernachtungssteuer
Erfassung in einer Tabelle
Die Berechnung muss für jede Buchung, jedes Quartal erfolgen. Der praktische Ansatz ist eine Google-Tabelle, die über die API mit Smoobu verbunden ist — Buchungen synchronisieren automatisch, Formeln werden pro Zeile angewendet, Quartalssummen füllen die uenst-2a-Felder.
Das vollständige technische Setup — API-Verbindung, CONFIG-Block, Spaltenformeln — ist im Begleitartikel: Smoobu → Google Sheets: das vollständige Sync-Skript.
Die Tracking-Tabelle — zum Kopieren bereit
Eine vorkonfigurierte Google-Tabelle mit allen Formeln, Beispielbuchungen von Airbnb und Booking.com und einem Schritt-für-Schritt-Runbook-Tab für den vollständigen Quartalsablauf: Datensync → ÜnStG-Tab → Elster.
- 5 Tabs: Steuerexport, Interpretation, Pivot, ÜnStG-Berechnung, Runbook
- Formeln vorkonfiguriert: Bemessungsgrundlage, ÜnSt, MwSt-Spalten, Quartalssummen
- Google Apps Script enthalten — API-Key eintragen, einmal klicken, fertig
- Vollständige Anleitung mit Elster-Screenshots und Booking.com-Hinweisen
Öffnet Google Tabellen — klicke auf „Kopie erstellen", um deine eigene bearbeitbare Version zu erhalten.
Diese Vorlage ist ein Ausgangspunkt und kein Ersatz für individuelle Steuerberatung. Bei einkommensteuerlichen Fragen wende dich an einen Steuerberater.